Aktuelles:

Bei Drogenkonsum droht Entlassung

5. November 2016
Bei Drogenkonsum droht Entlassung

Das Bundesarbeitsgericht entschied am 20.10.2016 unter dem Aktenzeichen 6 AZR 471/15 über den Fall eines LKW-Fahrers, der während seiner freien Tage Crystal Meth konsumiert hatte. Wenige Tage später wurde der Drogenkonsum bei einer Polizeikontrolle festgestellt. Sein Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos.

Mit seiner Kündigungsschutzklage war der LKW-Fahrer zunächst in 2 Instanzen erfolgreich.

Das Bundesarbeitsgericht gab jedoch dem Arbeitgeber Recht und entschied, dass die fristlose Kündigung rechtmäßig war. Ein Arbeitnehmer, der beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, darf seine Fahruntüchtigkeit nicht durch Einnahme von Substanzen wie Amphetamin oder Methamphetamin gefährden. Ein Verstoß gegen diese Pflicht berechtigt den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Drogen vor oder während der Arbeitszeit konsumiert wurden. Bei der Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers gegen die des Arbeitgebers ist auf die typischerweise vom Drogenkonsum ausgehenden Gefahren abzustellen. Unerheblich ist hingegen, ob der Fahrer in seiner Fahrtüchtigkeit wirklich konkret beeinträchtigt war und deshalb eine Gefahr für den Straßenverkehr bestand.

Drogenkonsumenten riskieren also immer auch ihren Arbeitsplatz.

Erstberatung unter: 0331 281290-030

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular
Kontaktformular

Hier finden Sie uns in Potsdam:

Fachanwältin für
Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
Birgit Janßen

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 2010-981
Fax: 0331 2010-983
Email: sekretariat[aT]kanzleijanssen.de

Fachanwältin für
Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Alexa Graeber

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 281290-030
Fax: 0331 281290-039
Email: mail[at]Alexa-Graeber.de