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Blitzer am Bullenwinkel

6. Februar 2016
Blitzer am Bullenwinkel

Im Rahmen meiner Tätigkeit als ADAC-Vertragsanwältin beauftragten mich mehrfach Kraftfahrer mit der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide wegen vermeintlicher Geschwindigkeitsübertretungen auf der B2, Höhe Bullenwinkel. Dieser liegt zwischen Groß Glienicke und Neu Fahrland. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten wechselten auf diesem Streckenabschnitt relativ häufig.
Einige Fahrer wunderten sich bei Erhalt des Bußgeldbescheides über den angegebenen Messort, der bezeichnet wurde als „Höhe Bullenwinkel“. Wie sich in einem Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Potsdam herausstellte, ließ sich zwar im Nachhinein klären, wo sich diese Messstelle befand. Es wurde aber auch festgestellt, dass als Bullenwinkel nicht nur die gleichnamige Straße bezeichnet wird, sondern ein Gebiet, durch welches die B2 über eine Strecke von ca. 1 km verläuft. Die Landeshauptstadt Potsdam führt zudem unter der Bezeichnung „Höhe Bullenwinkel“ mindestens 2 Messstellen, welche mehrere 100 m auseinanderliegen.
Bei dieser Ausgangssituation musste das Amtsgericht Potsdam jüngst meinem Mandanten Recht geben, dass die Bezeichnung der Messstelle „Höhe Bullenwinkel“ ohne zusätzliche Angabe einer Kilometrierung dem Erfordernis einer genauen Tatortbezeichnung im Bußgeldbescheid nicht entspricht. Ein Bußgeldbescheid, in dem der Messort nur ungefähr beschrieben wird, ist unwirksam. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrer nicht unmittelbar an der Messstelle angehalten wurde. Eine nur ungefähre Bezeichnung des Messortes ermöglicht es dem Betroffenen nicht, allein anhand des Bußgeldbescheides festzustellen, was sich wann, wo ereignet hat.
Alle Fahrer, die einen Bußgeldbescheid wegen einer vermeintlichen Geschwindigkeitsübertretung auf der B2, Höhe Bullenwinkel, erhielten, sollten diesen Bußgeldbescheid nicht akzeptieren, sondern sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden, um eine Einstellung des Bußgeldverfahrens zu erreichen. Auch bei anderen Messungen lohnt sich ein genauer Blick auf den Bußgeldbescheid. (Die Autorin ist seit 20 Jahren schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht tätig, davon 19 Jahre als ADAC-Vertragsanwältin.)

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