Diskriminierung durch Kündigung
Eine Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie wegen einer Behinderung des Arbeitnehmers ausgesprochen wird.
Das Bundesarbeitsgericht bejahte das Vorliegen einer Behinderung im Falle einer Erkrankung an einer symptomlosen HIV-Infektion.
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers wegen dessen HIV-Infektion, ist die Kündigung in aller Regel diskriminierend und damit unwirksam, wenn der Arbeitgeber durch angemessene Vorkehrungen den Einsatz des Arbeitnehmers trotz seiner Behinderung ermöglichen kann (BAG vom 19.12.2013, 6 AZR 190/12).
Rechtsanwältin Alexa Graeber
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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