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Drohnen – Was Sie wissen sollten

2. Oktober 2017
Drohnen – Was Sie wissen sollten

Drohnen erfreuen sich auch bei Hobbypiloten immer größerer Beliebtheit. Andererseits steigt die Anzahl der Unfälle, die durch Drohnen verursacht werden. Die private Haftpflichtversicherung tritt für Schäden nicht ein. Jedem Besitzer eines solchen Flugobjekts sei deshalb dringend eine spezielle Haftpflichtversicherung empfohlen.

Im Frühjahr dieses Jahres trat die neue Drohnen-Verordnung in Kraft. Sie sieht unter anderem vor, dass diese Flugobjekte immer mit einer Plakette mit Namen und Adresse des jeweiligen Eigentümers versehen werden müssen. Das gilt auch, wenn eine Drohne nur auf einem Modellfluggelände genutzt wird. Solch eine Plakette ist in jedem Fachgeschäft für Beschriftungen erhältlich.

Seit dem 01.10.2017 dürfen Drohnen ab einem Gewicht von 2 kg außerhalb von Modellfluggeländen nur noch geführt werden, wenn der Halter über einen so genannten Kenntnisnachweis verfügt. Bislang gibt es in Deutschland 19 anerkannte Stellen, die den Kenntnisnachweis erteilen dürfen. Verlangt werden Kenntnisse in der Anwendung und Navigation von unbemannten Fluggeräten, der einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und der örtlichen Luftraumordnung. Der Kenntnisnachweis wird auch für die Steuerung leichterer Multicopter verlangt, wenn diese über 100 m über dem Grund geflogen werden. Für die Nutzung von Drohnen ab einem Gewicht von 5 kg wird sogar eine spezielle Erlaubnis der Landesluftbehörde benötigt.

Verboten ist der Betrieb von Drohnen wie Modellflugzeugen in und über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten der Polizei und Rettungskräfte, Flugplätzen, Naturschutzgebieten und größeren Menschenansammlungen. Auch die Nutzung eines Gerätes über Wohngrundstücken ist stark eingeschränkt.

Ein Verstoß gegen die sich aus der Drohnen-Verordnung ergebenden Pflichten wird mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet. Es wird daher auch für den Hobbypiloten teuer, wenn er sich nicht über seine vielfältigen Pflichten aus der Drohnen-Verordnung informiert.

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