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Kündigung wegen Mindestlohnforderung

20. Mai 2015
Kündigung wegen Mindestlohnforderung

Seit Januar diesen Jahres ist der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € da und führt zu neuen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Es gibt Arbeitgeber, die Recht fantasiereich versuchen, die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns zu umgehen. So forderte in einem durch das Arbeitsgericht Berlin entschiedenen Fall ein Hausmeister von seinem Arbeitgeber die Anhebung seines Stundenlohns auf den gesetzlichen Mindestlohn. Er hatte zuvor 14 Stunden in der Woche zu einem Stundenlohn von 5,19 € gearbeitet. Der Arbeitgeber stimmte zwar der Erhöhung des Stundenlohns auf 8,50 € zu, jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug nur noch 32 Stunden pro Monat arbeitet. Dadurch sollte er nur unwesentlich mehr als bislang verdienen.

Als der Arbeitnehmer diese Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen ablehnte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.

Gegen die Kündigung zog der Hausmeister erfolgreich vor Gericht. Das Arbeitsgericht entschied in seinem Urteil vom 17.04.2015, Az. 28 C 2405/15, dass die Kündigung unwirksam ist. Sie verstößt gegen das Maßregelverbot nach § 612 a BGB. Danach darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, nur weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

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