Aktuelles:

Tilgungsfristen und Überliegefrist im neuen Fahreignungsregister

6. März 2015
Tilgungsfristen und Überliegefrist im neuen Fahreignungsregister

Für Verkehrsdelikte gelten seit dem 01.05.2014 starre Fristen, nach deren Ablauf die Delikte getilgt werden. Die Tilgung kann nicht mehr durch neu hinzukommende Punkte gehindert werden.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Tilgungsfristen wie folgt dargestellt:
Ordnungswidrigkeiten (geahndet mit 1 Punkt) = 2,5 Jahre,
Ordnungswidrigkeiten (geahndet mit 2 Punkten) = 5 Jahre,
Straftaten (geahndet mit 2 Punkten) = 5 Jahre,
Straftaten (geahndet mit 3 Punkten) = 10 Jahre.

An den Ablauf der Tilgungsfrist schließt sich eine einjährige Überliegefrist an. Erst nach Ablauf der Liegefrist werden die Punkte gelöscht.

Erstberatung unter: 0331 281290-030

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular
Kontaktformular

Hier finden Sie uns in Potsdam:

Fachanwältin für
Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
Birgit Janßen

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 2010-981
Fax: 0331 2010-983
Email: sekretariat[aT]kanzleijanssen.de

Fachanwältin für
Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Alexa Graeber

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 281290-030
Fax: 0331 281290-039
Email: mail[at]Alexa-Graeber.de