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Umfahren einer roten Ampel

25. April 2016
Umfahren einer roten Ampel

Wer eine rote Ampel für eine Fahrtrichtung umfährt, begeht trotzdem einen Rotlichtverstoß. Ein Rotlichtverstoß liegt auch bei einem Spurwechsel an einer Ampelanlage mit unterschiedlichen Ampelphasen für den Geradeaus- und Abbiegeverkehr. Fährt der Autofahrer auf der durch Rot gesperrten Spur in die Kreuzung ein, wechselte dann aber auf die durch Grün freigeschaltete Spur und fährt auf dieser weiter, wird dies von den Gerichten als ein Rotlichtverstoß.

Das daraus folgende Umfahrungsverbot gilt jedoch nicht unbegrenzt. So verbietet eine auf Rot stehende Ampel dem Betroffenen nicht, vor der Ampel auf ein Tankstellengelände abzubiegen, auf diesem an der Ampel vorbeizufahren und hinter dieser wieder auf die Straße zurückzukehren. Selbst wenn die Benutzung des Tankstellengeländes nur der Umfahrung des Rotlichts dient, verhält sich der Fahrer nicht ordnungswidrig (OLG Hamm, 1 RBs 98/13 OLG).

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