Umfahren einer roten Ampel
Wer eine rote Ampel für eine Fahrtrichtung umfährt, begeht trotzdem einen Rotlichtverstoß. Ein Rotlichtverstoß liegt auch bei einem Spurwechsel an einer Ampelanlage mit unterschiedlichen Ampelphasen für den Geradeaus- und Abbiegeverkehr. Fährt der Autofahrer auf der durch Rot gesperrten Spur in die Kreuzung ein, wechselte dann aber auf die durch Grün freigeschaltete Spur und fährt auf dieser weiter, wird dies von den Gerichten als ein Rotlichtverstoß.
Das daraus folgende Umfahrungsverbot gilt jedoch nicht unbegrenzt. So verbietet eine auf Rot stehende Ampel dem Betroffenen nicht, vor der Ampel auf ein Tankstellengelände abzubiegen, auf diesem an der Ampel vorbeizufahren und hinter dieser wieder auf die Straße zurückzukehren. Selbst wenn die Benutzung des Tankstellengeländes nur der Umfahrung des Rotlichts dient, verhält sich der Fahrer nicht ordnungswidrig (OLG Hamm, 1 RBs 98/13 OLG).
Hier finden Sie uns in Potsdam:
Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
Birgit Janßen
Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam
Telefon: 0331 2010-981
Fax: 0331 2010-983
Email: sekretariat[aT]kanzleijanssen.de
Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Alexa Graeber
Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam
Telefon: 0331 281290-030
Fax: 0331 281290-039
Email: mail[at]Alexa-Graeber.de