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Umfahren einer roten Ampel

1. April 2015
Umfahren einer roten Ampel

Wer eine rote Ampel für eine Fahrtrichtung umfährt, begeht trotzdem einen Rotlichtverstoß. Das Umfahrungsverbot gilt jedoch nicht unbegrenzt.

Eine auf Rot stehende Ampel, verbietet dem Betroffenen nicht, vor der Ampel auf ein Tankstellengelände abzubiegen, auf diesem an der Ampel vorbeizufahren und hinter dieser wieder auf die Straße zurückzukehren. Selbst wenn die Benutzung des Tankstellengeländes nur der Umfahrung des Rotlichts dient, verhält sich der Fahrer nicht ordnungswidrig (OLG Hamm, 1 RBs 98/13 OLG).

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