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Was ist bei Arbeitsunfähigkeit zu beachten?

8. März 2018
Was ist bei Arbeitsunfähigkeit zu beachten?

Die Erkältungszeit führt gegenwärtig zu einem hohen Krankenstand in den Betrieben.

Um schnell wieder gesund zu werden, ist ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer verpflichtet, sich gesundheitsfördernd zu verhalten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er die ganze Zeit im Bett liegen muss. Aktivitäten unterschiedlichster Art sind erlaubt, wenn sie den Heilungsprozess fördern und nicht behindern. Wer in grober Weise gegen den Rat seines Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder eine fristlose Kündigung durch seinen Arbeitgeber.

Es ist erlaubt, während der Arbeitsunfähigkeit die notwendigen Lebensmittel einzukaufen, es sei denn, der Arzt hat eine absolute Bettruhe verordnet. Spazierengehen gilt als heilungsfördernd, so dass auch das erlaubt ist. Dies gilt selbst für Kino- oder Restaurantbesuche. Auch Sport ist nicht per se verboten.

Das Reisen kann dem Heilungsprozess dienlich sein. Es empfiehlt sich aber nur, wenn der Kranke zuvor eine Zustimmung desjenigen eingeholt hat, der während seiner Erkrankung Zahlungen an ihn leistet. Dies ist in den ersten 6 Wochen der Erkrankung der Arbeitgeber und danach die Krankenkasse. Wer ohne Genehmigung verreist, riskiert eine Einstellung der Zahlungen.

Problematisch sind die Fälle, in denen ein Arbeitnehmer auch während seiner Erkrankung in der Lage und Willens ist, von zu Hause aus Teilarbeitsleistungen zu erbringen. Das deutsche Arbeitsrecht kennt lediglich die Arbeitsfähigkeit und die Arbeitsunfähigkeit, hingegen keine teilweise Arbeitsunfähigkeit. Geringfügige Tätigkeiten während der Krankschreibung sind deshalb erlaubt, aber nur, wenn dies einerseits den Genesungserfolg nicht beeinträchtigt und andererseits vom Arbeitgeber gewünscht wird. Denkbar sind hier die Fälle, da der Arbeitnehmer am betriebseigenen Laptop zu Hause betriebliche E-Mails bearbeitet und Arbeitsanweisungen an andere Mitarbeiter erteilt. Solche Teiltätigkeit ist aber immer nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erlaubt. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten zuvor genaue Absprachen getroffen und dokumentiert werden.

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