Was Sie bei ausstehendem Lohn beachten müssen!
Am Jahresende häufen sich in unserer Kanzlei die Nachfragen von Mandanten wegen ausstehenden Weihnachtsgeldes oder offener Lohnforderungen gegen ihren Arbeitgeber.
Nach wie vor stellen wir hierbei fest, dass Arbeitnehmer leider oft zu lange warten, bevor sie sich entschließen, ihre offenen Forderungen vom aktuellen oder alten Arbeitgeber einzutreiben. Deshalb passiert es auch häufig, dass sie diese Ansprüche nicht mehr weiterverfolgen können, da sie die Ausschlussfristen nicht beachtet haben.
Die meisten Arbeitsverträge aber auch Tarifverträge sehen sogenannte Verfallsklauseln vor. In diesem sind mehrmonatige Verfallsfristen geregelt, innerhalb derer ein Arbeitnehmer seine Forderung gegen seinen Arbeitgeber oder umgekehrt geltend machen muss, da sie nach Ablauf dieser Fristen verfällt. Er ist dann mit seiner Forderung ausgeschlossen, auch wenn sie berechtigt ist.
Die Verfallsfristen/Ausschlussfristen sind auch wesentlich kürzer als die Verjährungsfristen. Es ist deshalb sehr wichtig, sie zu beachten.
Sollten Sie offene Forderungen haben, sehen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, ob dieser Vertrag eine Regelung zu Verfallsfristen enthält. Überprüfen Sie bitte auch den auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag auf Verfallsklauseln.
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