Cannabis und Fahrerlaubnis
Die Teillegalisierung von Cannabis führte auch zu einer Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Niemand darf unter Einfluss von Drogen Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen. Wird ein Cannabiskonsument als Fahrer auffällig, ist die generelle Überprüfung seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach wie vor möglich.
Die Fahrerlaubnisbehörden unterscheiden künftig hinsichtlich der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr nach dem Konsummuster wie bislang. Stattdessen erfolgt eine Differenzierung zwischen Cannabismissbrauch und Cannabisabhängigkeit. Es sind allerdings in den Verfahren zur Fahreignungsüberprüfung Schwierigkeiten bei der Auslegung dieser Begrifflichkeiten zu erwarten.
Als Voraussetzung für eine Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen Tatsachen vorliegen, welche die Annahme von Cannabismissbrauch begründen. Welche das konkret sind, ist nicht geregelt. Bisher führte bereits die erste festgestellte Ordnungswidrigkeit des Fahrens unter Einwirkung von Cannabis regelmäßig zu einer MPU. Nach der Neuregelung setzt die MPU-Anordnung die begründete Vermutung von Cannabismissbrauch voraus. Ob Cannabismissbrauch aufgrund einer erstmaligen Fahrt mit Überschreitung des Grenzwertes bereits angenommen werden darf, ist aber zweifelhaft. Eine rechtssichere Praxis wird sich erst im Laufe der Zeit herausstellen. Es bleibt daher empfohlen, Cannabiskonsum und das Führen von Kraftfahrzeugen strikt zu trennen. Sonst ist die Fahrerlaubnis in Gefahr.
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