Handlasermessgerät LTI 20/20 TrueSpeed – Vor Gericht verlässlich oder nicht?

Der Fall:
Ein Autofahrer wurde mit 96 km/h bei erlaubten 70 km/h gemessen – mit dem Handlasermessgerät LTI 20/20 TrueSpeed. Trotz überarbeiteter Betriebsanleitung zweifelte die Verteidigung die Messung an: Der bekannte „Abgleiteffekt“ könne weiterhin zu falschen Ergebnissen führen. Das Gericht ließ ein Sachverständigengutachten erstellen.
Ergebnis: Selbst bei korrekter Anwendung (inkl. Stativ & Vergrößerungsoptik) wurden fehlerhafte Messergebnisse festgestellt – z. B. 9 km/h bei einem stehenden Objekt.
Das Urteil:
Das AG Singen entschied:
Das Messverfahren mit dem LTI 20/20 TrueSpeed ist derzeit kein standardisiertes Messverfahren.
Auch nach der neuen Betriebsanleitung (seit 30.07.2024) sind Abgleiteffekte nicht ausgeschlossen.
Besonders kritisch: Fahrstreifenwechsel → erhöhtes Risiko einer verfälschten Messung.
Konsequenz: Verteidiger können konkrete Zweifel an der Richtigkeit der Messung vorbringen – ein Sachverständigengutachten ist regelmäßig angezeigt.
(Urteil: AG Singen, 13.10.2025, Az. 6 OWi 51 Js 30287/24)
Tipp:
Wenn die Messung mit dem LTI 20/20 TrueSpeed erfolgt ist, lohnt sich ein genauer Blick in die Messunterlagen. Der Abgleiteffekt ist weiterhin ein angreifbarer Fehlerpunkt.
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