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Monocam – Darf die Kamera Sie einfach filmen?

25. Februar 2026
Monocam – Darf die Kamera Sie einfach filmen?

Die Monocam ist ein kamerabasiertes System, das Fahrer während der Fahrt filmt und auswertet, ob ein Handy benutzt wird. Klingt nach moderner Kontrolle – ist rechtlich aber nicht immer zulässig.

Der Fall:
Ein Autofahrer wurde während eines Testbetriebs der Monocam gefilmt und wegen Handybenutzung verurteilt. Zum Zeitpunkt der Aufnahme gab es jedoch keine gesetzliche Erlaubnis, solche verdachtsunabhängigen Aufnahmen zu machen.

Das Urteil
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied:
Die Videoaufnahmen durften nicht verwendet werden.

Begründung:
• Alle Verkehrsteilnehmer wurden ohne Anlass gefilmt
• Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
• Für eine „einfache“ Verkehrsordnungswidrigkeit wie Handy am Steuer unverhältnismäßig

Ergebnis: Freispruch für den Betroffenen.

Urteil: OLG Koblenz, 10.10.2025 – 2 ORbs 31 SsRs 158/23

Wichtig:
Auch wenn Monocam heute teilweise gesetzlich erlaubt ist:
👉 Aufnahmen aus der Testphase können rechtswidrig sein.
👉 Das Urteil ist auch für andere Kameraüberwachungen relevant (z. B. Scan-Cars).

Tipp: Bußgeld wegen Handy am Steuer?
Immer anwaltlich prüfen lassen, ob die Aufnahme rechtmäßig war.

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