Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen mit LEIVTEC XV 3
Bereits im vergangenen Jahr wurden bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät LEIVTEC XV 3 in Testverfahren unter bestimmten Umständen Messabweichungen festgestellt. Es wurden erhebliche Geschwindigkeitsabweichungen bei Messungen mit diesem Messgerät gegenüber einem anderen Referenzgerät ermittelt.
Die für die Zulassung der Messgeräte zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) nahm in der folgenden Zeit eigenen Tests vor und musste schließlich ebenfalls Auffälligkeiten der Messung ermitteln, die dazu führten, dass sie neue Regeln für die Auswertung von Messfotos aufstellte. Trotz dieses Nachtrags zur Bedienungsanweisung kam es in weiteren Versuchsreihen zu Fehlmessungen. Darauf reagierte der Hersteller des Messgerätes schließlich und wies am 12.03.2021 die Verwender des Messgerätes LEIVTEC XV 3, also die Bußgeldstellen, an, keine Messungen mit dem Gerät mehr durchzuführen, bis die technischen Probleme aufgearbeitet sind. Bislang unklar ist, ob und welche Bußgeldstellen sich daran halten.
Betroffenen, denen Geschwindigkeitsverstöße aufgrund von Messungen mit diesem Gerät vorgeworfen werden, sollten die Bußgeldbescheide nicht akzeptieren, sondern Einspruch einlegen. Dies gilt auch für Messungen vor dem 12.03.2021. Die nachgewiesene Erzeugung fehlerhafter Messergebnisse durch das Messgerät ist Grund genug, eine Einstellung des eigenen Verfahrens zu beantragen.
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