Idiotentest nach Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille
Nach einem vorausgegangenen Fahrerlaubnisentzug wegen Trunkenheitsfahrten mit einem Kraftfahrzeug ab 1,6 Promille oder nach wiederholter Trunkenheitsfahrt erhalten Fahrzeugführer erst wieder eine Fahrerlaubnis, wenn sie erfolgreich einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolviert haben.
Das Bundesverwaltungsgericht weist in seinem Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20, darauf hin, dass die Fahrerlaubnisbehörden jedoch auch bei Trunkenheitsfahrten unter 1,6 Promille eine MPU als Voraussetzung für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis anordnen dürfen, wenn zusätzliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Annahme eines Alkoholmissbrauchs zu begründen. Solche Zusatztatsachen liegen beispielsweise vor, wenn die Blutalkoholkonzentration relativ hoch ist, also über 1,1 Promille aber unter 1,6 Promille lag, der Fahrer jedoch bei der Polizeikontrolle und der anschließenden Blutentnahme nahezu keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gezeigt hatte. Dies würde die Annahme eines Alkoholmissbrauchs begründen und deshalb die Fahrerlaubnisbehörde berechtigen, zur Gefahrenabwehr die Beibringung einer positiven MPU vom Betroffenen zu verlangen, bevor ie eine neue Fahrerlaubnis erteilt.
Um eine MPU zu bestehen, bedarf es einer langfristigen Vorbereitung, so dass gleich nach der Trunkenheitsfahrt der Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht eingeholt werden sollte.
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