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Alkohol & E-Scooter – Welche Regeln gelten?

3. November 2025
Alkohol & E-Scooter – Welche Regeln gelten?

Der Fall:
Viele denken: „Mit dem E-Scooter darf ich mehr trinken als mit dem Auto.“ – aber das stimmt nicht!
Rechtlich werden E-Scooter als Kraftfahrzeuge behandelt. Es gelten also die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto.

Die Regeln in Deutschland:

1. Strafbare Werte (§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr)
✅ Ab 1,1 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit – immer eine Straftat, egal ob Unfall oder Schlangenlinien.
✅ Zwischen 0,3 ‰ und 1,09 ‰: Strafbar, wenn Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen auftreten.

2. Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)
✅ Ab 0,5 ‰ ohne Auffälligkeiten → 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

3. Fahranfänger & unter 21 Jahre (§ 24c StVG)
✅ Hier gilt die 0,0 ‰-Grenze. Jeder Verstoß verlängert die Probezeit und kostet Geld.

Wichtig: Auch wenn Sie „nur“ mit dem E-Scooter unterwegs warst, können die Strafen Ihren Pkw-Führerschein betreffen!

Ab 1,6 ‰ wird zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Tipp: Mit dem E-Scooter gelten dieselben Regeln wie mit dem Auto. Ein kleiner Ausrutscher kann also teuer werden – bis hin zum Führerscheinverlust.

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