Alkohol & E-Scooter – Welche Regeln gelten?

Der Fall:
Viele denken: „Mit dem E-Scooter darf ich mehr trinken als mit dem Auto.“ – aber das stimmt nicht!
Rechtlich werden E-Scooter als Kraftfahrzeuge behandelt. Es gelten also die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto.
Die Regeln in Deutschland:
1. Strafbare Werte (§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr)
✅ Ab 1,1 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit – immer eine Straftat, egal ob Unfall oder Schlangenlinien.
✅ Zwischen 0,3 ‰ und 1,09 ‰: Strafbar, wenn Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen auftreten.
2. Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)
✅ Ab 0,5 ‰ ohne Auffälligkeiten → 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
3. Fahranfänger & unter 21 Jahre (§ 24c StVG)
✅ Hier gilt die 0,0 ‰-Grenze. Jeder Verstoß verlängert die Probezeit und kostet Geld.
Wichtig: Auch wenn Sie „nur“ mit dem E-Scooter unterwegs warst, können die Strafen Ihren Pkw-Führerschein betreffen!
Ab 1,6 ‰ wird zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
Tipp: Mit dem E-Scooter gelten dieselben Regeln wie mit dem Auto. Ein kleiner Ausrutscher kann also teuer werden – bis hin zum Führerscheinverlust.
Hier finden Sie uns in Potsdam:

Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
Birgit Janßen
Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam
Telefon: 0331 2010-981
Fax: 0331 2010-983
Email: sekretariat[aT]kanzleijanssen.de

Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Alexa Graeber
Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam
Telefon: 0331 281290-030
Fax: 0331 281290-039
Email: mail[at]Alexa-Graeber.de
