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Alkoholisiert E-Scooter fahren?

28. Januar 2020
Alkoholisiert E-Scooter fahren?

Seit dem 15.06.2019 ist die Benutzung von E-Scootern allen Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres gestattet. Von vielen unbeachtet bleibt, dass es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, wie dies auch ein ganz normaler Pkw oder Lkw ist. Damit gelten auch für E-Scooter die Promillegrenzen, welche für Pkws und alle anderen Kraftfahrzeuge gelten. Wer mit 0,5 Promille oder mehr einen E-Scooter führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 500 €, einem Fahrverbot von 1 Monat und dem Eintrag von 2 Punkten für 5 Jahre in das Fahreignungsregister geahndet wird. Darüber hinaus macht sich in gleicher Weise strafbar wie der Führer eines Pkws oder LKWs, wer im Zustand der relativen Fahrunsicherheit ab 0,3 Promille einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr benutzt. Gleiches gilt erst recht bei Erreichen der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Es gibt daher bereits erste Verurteilungen von E-Scooter-Fahrern wegen derartiger Trunkenheitsfahrten, denen darauf die Fahrerlaubnis entzogen wird. Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt für sämtliche Kraftfahrzeuge. Andere Fahrer erhielten Fahrverbote, d.h. das Verbot, für die Dauer von 1 bis 6 Monaten Kraftfahrzeuge sämtliche Art zu führen. Es gab auch Fälle, in denen beides nebeneinander angeordnet wurde. Ein E-Scooter ist daher nach dem Genuss von Alkohol keine Alternative zum Führen anderer Kraftfahrzeuge.

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