Als Arbeitnehmer auf dem Werbevideo seiner Firma?
Kleine Werbeclips als Teil des Internetauftritts eines Unternehmens werden immer beliebter, sind aber nicht unproblematisch, wenn Mitarbeiter abgebildet werden.
Problematisch wird das meist erst, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet und die Entfernung seiner Abbildung verlangt.
Das Bundesarbeitsgericht entschied jüngst über einen solchen Fall (Urteil vom 19.02.2015, 8 AZR 1011/13) und wies darauf hin, dass eine Abbildung eines Arbeitnehmers innerhalb eines Videos nur mit dessen schriftlicher Zustimmung erlaubt ist.
Die einmal erlaubte Verwendung ist durch den Arbeitnehmer nicht mehr ohne weiteres widerrufbar, sondern nur aus einem plausiblen Grund. Das Recht des Arbeitgebers, die Aufnahme zu verwenden, endet nicht automatisch mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen.
Das Bundesarbeitsgericht hatte deshalb in seinem oben genannten Urteil einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Unterlassung und Schmerzensgeld verneint.
Die Zustimmung, in einem Videoclip oder einem anderen künstlerischen Produkt für sein Unternehmen abgebildet zu werden, sollte daher vom Arbeitnehmer gründlich überlegt werden und vom Arbeitgeber auf jeden Fall schriftlich eingeholt werden.
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