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Ausschlussfristen im Arbeitsrecht

9. Oktober 2015
Ausschlussfristen im Arbeitsrecht

Keiner kennt sie, aber fast jeder hat sie in seinem Arbeitsvertrag. Sie können auch im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Aber was ist eine Ausschlussfrist?
Wer eine Forderung aus dem Arbeitsverhältnis hat, muss diese innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber seinem Vertragspartner schriftlich geltend machen, da sie anderenfalls verfällt. Er ist dann mit seiner Forderung ausgeschlossen, auch wenn sie berechtigt war. Es ist deshalb sehr wichtig, diese Fristen zu beachten.
Neben der einstufigen Ausschlussklausel gibt es auch mehrstufige Klauseln mit mehreren Fristen. Wenn der Vertragspartner auf die außergerichtlich erhobene Forderung nicht reagiert oder diese zurückweist, muss die Forderung auf der zweiten Stufe binnen einer weiteren bestimmten Frist eingeklagten werden. Anderenfalls verfällt sie.
Wer Forderungen gegen seinen Chef oder umgekehrt gegen seinen Mitarbeiter hat, sollte überprüfen, ob auch für ihn eine Ausschlussfrist gilt. Hierzu sollte besser eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht eingeholt werden, da nicht jede Klausel wirksam ist. So kann sie zum Beispiel deshalb unwirksam sein, weil die vereinbarte Frist, binnen derer ein Forderung geltend oder eingeklagt werden muss, zu kurz bemessen wurde. Die Forderung kann dann noch geltend gemacht werden, auch wenn die Fristen der Ausschlussklausel bereits abgelaufen sind.

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