Bei Dauerrot mit dem Rad über die Ampel: Erlaubt oder nicht?
Beim Überfahren einer roten Ampel droht auch Radfahrern neben einer Geldbuße der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister. Das ist dann der Fall, wenn die Ampel schon eine Sekunde oder länger auf Rot stand. Manche Ampelanlagen werden über eine Kontaktschleife in der Fahrbahn aktiviert. Kommt ein Auto, wird es Grün, sonst bleibt die Ampel auf Rot stehen.
In einem vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg entschiedenen Fall wartete eine Radfahrerin mehrere Minuten vergeblich vor der roten Ampel. Als es einfach nicht Grün wurde, fuhr sie schließlich über Rot und erhielt daraufhin einen Bußgeldbescheid.
Das Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg gab der Radfahrerin vorläufig Recht. Ein Rotlichtsignal, das sich aufgrund einer Funktionsstörung der Ampelanlage als Dauerrot darstellt, entfaltet keine Wirkung (OLG Hamburg, Beschluss vom 11.9.2023, Az.: 5 ORbs 25/23). Man darf in diesen Fällen trotz Rotlichts unter Wahrung höchster Sorgfalt in den Kreuzungsbereich einfahren. Das gelte auch, wenn eine Kontaktschleife durch ein Fahrrad gar nicht ausgelöst werden könne. Denn dann sei die Halteanordnung gegenüber Radfahrenden nichtig.
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