Betrunken mit dem E-Scooter unterwegs
Seit dem 15.06.2019 ist die Benutzung von E-Scootern allen Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres gestattet. Die Nutzer machen sich hierbei oft gar nicht bewusst, dass sie mit dem E-Scooter ein Kraftfahrzeug wie PKW, LKW oder Motorrad nutzen. Es gilt daher die 0,5-Promillegrenze.
Unterläuft dem Fahrer bei einem Promillewert zwischen 0,3 - 1,09 ein alkoholbedingter Fahrfehler mit Unfallfolge, macht er sich in gleicher Weise strafbar wie ein LKW-Fahrer.
Wer mit 1,1 Promille oder mehr einen E-Scooter führt, begeht auch ohne Hinzukommen eines Unfalls eine strafbare Trunkenheitsfahrt, welche eine hohe Geldstrafe nach sich zieht. Darüber hinaus droht der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre von mindestens 6 Monaten.
Diese Gleichbehandlung der Kraftfahrzeugnutzer führt nach Ansicht vieler Verkehrsjuristen zu ungerechten Ergebnissen, ist die Bauart eines E-Scooter doch eher mit einem Fahrrad oder einem E-Bike vergleichbar. Der Fahrer eines solchen Fahrzeuges macht sich ohne Fahrfehler mit Unfallfolge erst ab einem Blutalkoholwert ab 1,6 Promille strafbar.
Eine Verteidigung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist beim Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter sehr sinnvoll, um die Strafe abzumildern.
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