
Nach einem Unfall verlangen Fahrzeugeigentümer zurecht vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners Ersatz des entstandenen Fahrzeugschadens. Dabei wird oftmals vom Geschädigten kein Augenmerk darauf gelegt, ob das Fahrzeug schon vor dem Unfall reparierte oder unreparierte Vorschäden aufwies. Zu solchen Vorschäden keine Angaben gegenüber dem Sachverständigen oder der Versicherung zu machen, kann teuer werden. Wer Angaben zu Vorschäden unterlässt, riskiert, dass ihm weder der Fahrzeugschaden noch die Kosten des eingeholten Gutachtens ersetzt werden. Deshalb sollte nach jedem Unfall einen Rechtsanwalt konsultiert werden. Nachteilig ist es, die Regulierung des Schadens der Werkstatt und deren Anwalt zu überlassen. Nur der eigene Rechtsanwalt ist auch der […]