Bußgelder und Mautforderungen aus dem europäischen Ausland
In den letzten Jahren hat die Beitreibung ausländischer Bußgeldforderungen und Mautforderungen durch private Inkassounternehmen stark zugenommen. Unternehmen wie ETI experts GmbH, EWD Inkasso GmbH oder Taxaris oder auch einzelne Anwaltskanzleien versuchen die Beitreibung von ausländischen Straßenmautnachforderungen und von Geldsanktionen aus im Ausland begangenen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Hierbei behaupten die Inkassounternehmen gerne, dass eine Durchsetzung dieser Geldsanktionen in Deutschland möglich sei. Das ist jedoch nicht der Fall. Eine Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Geldsanktionen aus im Ausland begangenen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr durch private Inkassounternehmen ist in Deutschland ausgeschlossen.
Anders liegt der Fall bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Forderungen. Um solche handelt es sich bei Mautnachzahlungen aus dem Ausland. Die Durchsetzung der Mautnachzahlungen durch private Inkassodienstleister in Deutschland ist möglich.
Für den Betroffenen ist schwer durchschaubar, wann er zahlen muss und wann nicht. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine Überprüfung der Berechtigung der Forderung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht im Rahmen einer Beratung oder anwaltlichen Vertretung, wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht.
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