Das gilt für Cannabis und Autofahren
Nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Bundestag nun einen neuen THC-Grenzwert für das Führen von Fahrzeugen beschlossen. Galt bislang in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm je Milliliter Blut als Grenzwert, wird künftig für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC gelten, der einem Wert von 0,2 Promille Alkohol entspricht. Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr.
Die Neuregelung folgt der Empfehlung einer interdisziplinären Expertengruppe, die eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit bis zum Grenzwert von 3,5 Nanogramm für Konsumenten mit Vorerfahrung nahezu ausschließt und zugleich einer unverhältnismäßigen Sanktionierung von Cannabiskonsumenten vorbeugen will.
Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel eine Geldbuße von 500 € und ein Fahrverbot von 1 Monat. Bei Mischkonsum mit Alkohol wird der Rausch am Steuer mit einem Bußgeld von mindestens 1.000 € und im Wiederholungsfall bis zu 3.500 € sanktioniert werden.
Ausgenommen vom neuen Grenzwert werden Menschen unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit bleiben. Für sie wird weiterhin ein Grenzwert von 1,0 ng/ml gelten.
Noch ist die Gesetzesänderung nicht in Kraft. Dies könnte aber noch im Juli der Fall sein.
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