Dashcam-Aufnahmen – Vor Gericht erlaubt oder verboten?

Der Fall:
Ein Autofahrer wollte nach einem Unfall seine Dashcam-Aufnahme im Prozess als Beweismittel verwenden. Das Problem: Dauerhafte Aufzeichnungen verstoßen eigentlich gegen den Datenschutz. Die Frage: Dürfen solche Videos trotzdem vor Gericht genutzt werden?
Das Urteil:
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15.05.2018:
- Dashcam-Aufnahmen dürfen im Zivilprozess grundsätzlich als Beweismittel verwendet werden.
- Dauerhafte, anlasslose Aufzeichnungen verstoßen gegen den Datenschutz – hier drohen Bußgelder.
- Im Einzelfall ist eine Abwägung erforderlich: Der Schutz des Persönlichkeitsrechts tritt hinter das Interesse an einer gerechten Klärung von Unfallursachen zurück.
Urteil: BGH, 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17
Tipp: Wer eine Dashcam nutzt, sollte ein Modell mit Loop-Funktion wählen. So werden Aufnahmen nur kurzfristig gespeichert und bei Bedarf überschrieben – das reduziert Datenschutzverstöße und erhöht die Chance, dass die Aufnahme im Ernstfall verwertbar ist.
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