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Der neue Bußgeldkatalog

19. November 2021
Der neue Bußgeldkatalog

Seit dem 09.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. er ist anwendbar auf alle Ordnungswidrigkeiten, die ab dem 09.11.2021, 0:00 Uhr, im Straßenverkehr begangen wurden, nicht für Ordnungswidrigkeiten bis zum 08.11.2021, 23:59 Uhr.

Die alte Faustregel, dass alle Geldbußen ab 60 € zu Eintragungen im Fahreignungsregister führen und die darunter nicht, gilt nicht mehr. Die Verwarnungsgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit PKW und Motorrädern bis 20 km/h wurden verdoppelt. So steigen bei Geschwindigkeitsübertretungen zwischen 16 km/h und 20 km/h die Regelgeldbußen auf 60 € bzw. 70 € und liegen damit im Bußgeldbereich. Dennoch sollen auch nach der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung erst Geschwindigkeitsübertretungen mit der PKW oder Motorrädern ab 21 km/h zu einem Punkteeintrag in das Fahreignungsregister führen. Es gilt nach wie vor die alte Grenze, an der alten Punkteregelung bei Geschwindigkeitsübertretungen ändert sich nichts.

Vorsicht ist aber künftig bei Parkverstößen geboten. Geht der Parkverstoß mit einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung einher, wird 1 Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen.

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