Aktuelles:

Der Urlaubsanspruch nach Kündigung

4. April 2016
Der Urlaubsanspruch nach Kündigung

Am Ende eines Arbeitsverhältnisses ist der restliche Urlaubsanspruch dem Arbeitnehmer noch im Laufe der Kündigungsfrist zu gewähren.
Mitunter stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei, ohne dass er die Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers erklärt. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf finanziellen Abgeltung des Urlaubsanspruchs (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Gleiches kann bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gelten.
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer nicht auf den Abgeltungsanspruch verzichtet hat. Auch hier kommt es jedoch auf den Einzelfall an.
In einem vom Bundesarbeitsgericht am 14.05.2013 – 9 AZR 844/11 – entschiedenen Fall hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach dessen Kündigung im Kündigungsschutzverfahren einen Vergleich geschlossen, wonach der Arbeitnehmer gegen Zahlung einer Abfindung auf alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verzichtete, egal ob bekannt oder unbekannt. Damit war grundsätzlich auch der Urlaubsabgeltungsanspruch erledigt.
Das Bundesarbeitsgericht wies aber auch darauf hin, dass während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nicht durch eine beiderseitige Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt werden kann. Entscheidend ist daher auch die Frage, ob der Vergleich noch während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wird.
Es ist deshalb äußerste Vorsicht bei Abschluss eines weitreichenden Abfindungsvergleiches geboten. Beide Seiten sollten vorher anwaltlichen Beistand einholen.

Erstberatung unter: 0331 281290-030

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular
Kontaktformular

Hier finden Sie uns in Potsdam:

Fachanwältin für
Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
Birgit Janßen

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 2010-981
Fax: 0331 2010-983
Email: sekretariat[aT]kanzleijanssen.de

Fachanwältin für
Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Alexa Graeber

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 281290-030
Fax: 0331 281290-039
Email: mail[at]Alexa-Graeber.de