Die Blitzer-App auf dem Handy des Beifahrers
Fahrern von Kraftfahrzeugen ist es verboten, während der Fahrt Blitzer-Apps auf einem technischen Gerät zu aktivieren. Der Verstoß gegen § 23 Abs. 1c S. 3 StVO wird mit einer Geldbuße und 1 Punkt im Fahreignungsregister geahndet.
Das OLG Karlsruhe hat in seiner Entscheidung 2 ORbs 35 Ss 9/23 entschieden, dass sich der Kraftfahrzeugführer auch dann ordnungswidrig verhalten kann, wenn es sich nicht um die Blitzer-App auf seinem Handy handelt. Im konkreten Fall hatte die Beifahrerin auf ihrem Handy eine App zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert und dieses auf der Mittelkonsole abgelegt. Dem Fahrer konnte nachgewiesen werden, dass er hiervon wusste, da er bei der Polizeikontrolle das Mobiltelefon zur Seite geschoben hat.
Das Oberlandesgericht befand, dass eine Ordnungswidrigkeit auch dann vorliegt, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird.
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