Drogenschnelltest ohne Belehrung: Erlaubt oder rechtswidrig?

Viele Autofahrer fragen sich: Muss ich einem Drogenschnelltest überhaupt zustimmen? Und muss die Polizei mich vorher belehren?
Das OLG Brandenburg hat dazu nun Klarheit geschaffen – mit einem Ergebnis, das für Diskussion sorgt.
Das Urteil
Demnach ist ein Drogenschnelltest auch ohne vorherige Belehrung verwertbar.
➡️ Erst wenn der Test positiv ausfällt, gilt der Betroffene als Beschuldigter.
➡️ Erst ab diesem Moment muss die Polizei über Rechte aufklären – z. B. das Schweigerecht oder das Recht auf Hinzuziehung eines Anwalts.
Urteil: OLG Brandenburg (Urteil vom 10.02.2025, Az. 1 ORbs 284/24)
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