Aktuelles:

Drogenschnelltest ohne Belehrung: Erlaubt oder rechtswidrig?

25. Januar 2026
Drogenschnelltest ohne Belehrung: Erlaubt oder rechtswidrig?

Viele Autofahrer fragen sich: Muss ich einem Drogenschnelltest überhaupt zustimmen? Und muss die Polizei mich vorher belehren?
Das OLG Brandenburg hat dazu nun Klarheit geschaffen – mit einem Ergebnis, das für Diskussion sorgt.

Das Urteil
Demnach ist ein Drogenschnelltest auch ohne vorherige Belehrung verwertbar.
➡️ Erst wenn der Test positiv ausfällt, gilt der Betroffene als Beschuldigter.
➡️ Erst ab diesem Moment muss die Polizei über Rechte aufklären – z. B. das Schweigerecht oder das Recht auf Hinzuziehung eines Anwalts.

Urteil: OLG Brandenburg (Urteil vom 10.02.2025, Az. 1 ORbs 284/24)

Tipp für Mandanten:
👉 Sie müssen keine Selbstbelastung unterstützen.
👉 Fragen Sie im Zweifel freundlich, ob es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt.
👉 Sie dürfen immer anwaltlichen Rat einholen, bevor Sie Aussagen machen.

Erstberatung unter: 0331 281290-030

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular
Kontaktformular

Hier finden Sie uns in Potsdam:

Fachanwältin für
Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
Birgit Janßen

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 2010-981
Fax: 0331 2010-983
Email: sekretariat[aT]kanzleijanssen.de

Fachanwältin für
Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Alexa Graeber

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 281290-030
Fax: 0331 281290-039
Email: mail[at]Alexa-Graeber.de