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Fahren unter Einfluss von Cannabis

12. Juni 2024
Fahren unter Einfluss von Cannabis

Ordnungswidrig verhält sich, wer mit 0,5 Promille oder unter der Wirkung berauschender Mittel ein Kraftfahrzeug führt. Hierzu gehört auch das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabis. Es droht eine Geldbuße von 500 €, ein Fahrverbot von einem Monat und 2 Punkte im Fahreignungsregister für 5 Jahre.

Der Grenzwert für Cannabis, ab dem eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vorliegt, lag bislang bei 1 ng/ml. Hieran hat sich auch durch die Cannabis-Teillegalisierung nichts geändert.

Jüngst hat aber das Amtsgericht Dortmund in einem Urteil vom 11.04.2024 (Aktenzeichen 729 OWi-251 Js 287/24-27/24) entschieden, dass sich ein Kraftfahrzeugführer nur dann ordnungswidrig verhält, wenn der bei ihm festgestellte THC-Wert bei 3,5 ng/ml oder mehr liegt. Das Gericht bezog sich zur Begründung auf die Empfehlung der Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, welche vorschlug, künftig einen gesetzlichen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC-Blutserum festzusetzen. Bei Erreichen dieses Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Fahrzeugs nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko besteht. Das Gericht schloss sich der Risikobewertung der Arbeitsgruppe an. Er sprach den betroffenen Kraftfahrzeugführer, bei dem ein niedrigerer THC-Wert festgestellt wurde, frei.

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