Fahrerlaubnisentzug wegen eines Fahrfehlers?

Der Fall
Ein Mann rutschte mit seinem Auto (ein Oldtimer!) bei Nässe über die Straße, krachte gegen ein Gebäude – und fuhr einfach weiter. Dafür gab’s eine Geldstrafe und ein Fahrverbot. Die Behörde wollte sogar seine Fahrerlaubnis entziehen – wegen angeblicher Zweifel an seiner Fahreignung.
Das Urteil
Der VGH München entschied am 10.04.2025:
Ein einmaliger Fahrfehler begründet keine generellen Zweifel an der Fahreignung.
Der Mann hatte jahrzehntelange Fahrpraxis als Taxifahrer – das zählt!
Statt Gutachtenpflicht wurde die Klage zugelassen: Ein „Augenblicksversagen“ ist menschlich.
Urteil: VGH München, 10.04.2025, Az. 11 CS 25.463
Tipp: Auch wenn Ihnen ein Fahrfehler passiert – es kommt auf das Gesamtbild an. Ihre Fahrhistorie kann entscheidend sein. Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie Ihre Fahrerlaubnis vorschnell aufgeben!
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