Fehlerhafte Messungen von Schilderbrücken aus
Geschwindigkeitsmessungen auf Autobahnen erfolgen oftmals von sog. Schilderbrücken aus.
Eine solche sehr einträgliche Messanlage des Typs Multanova VR 6F befindet sich auf der A9 zwischen Nürnberg und München kurz vor der Münchener Stadtgrenze.
Die Messanlage Garching-Süd wurde nach ihrer Errichtung durch das Eichamt überprüft. Beanstandungen gab es nicht. Dennoch wurden durch das Amtsgericht München jetzt zahlreiche Bußgeldverfahren eingestellt,
In einem der Verfahren wurde auf Antrag des Betroffenen die Messung durch die Messanlage Garching-Süd begutachtet. Der Sachverständige stellte fest, dass die vorgeschriebenen Quermarkierungen auf der Fahrbahn fehlten, die dazu dienen, im Beweisbild den Mess- und Auswertebereich zu markieren. Nach der Gebrauchsanweisung des Herstellers sind diese Markierung aber vorgeschrieben. Es ließ sich nicht mehr klären, ob vergessen wurde, die Markierungen auf die Fahrbahn aufzutragen oder ob die Farbe zwischenzeitlich abgefahren wurde.
Betroffene, die an dieser Messstelle oder von anderen Schilderbrücken aus gemessen wurden, sollten auf jeden Fall gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen
Ob auch andere Messstellen diesen oder andere Fehler aufweisen, werden weitere Gutachten ergeben.
Hier finden Sie uns in Potsdam:
Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
Birgit Janßen
Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam
Telefon: 0331 2010-981
Fax: 0331 2010-983
Email: sekretariat[aT]kanzleijanssen.de
Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Alexa Graeber
Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam
Telefon: 0331 281290-030
Fax: 0331 281290-039
Email: mail[at]Alexa-Graeber.de