Aktuelles:

Finger weg vom Eigentum des Chefs

12. September 2015
Finger weg vom Eigentum des Chefs

Büromaterial, Ersatzteile, Materialreste o.ä., die im Betrieb Verwendung finden, darf ein Arbeitnehmer selbst in Kleinstmengen nicht ohne Erlaubnis seines Chefs mitnehmen.

Solche Handlungen gegen das Betriebsvermögen stellen einen schweren Pflichtverstoß und Vertrauensbruch dar, den ein Unternehmen nicht hinnehmen muss. Dabei spielt es auch zunächst keine Rolle, ob es sich bei der mitgenommenen Sache um eine mit größerem oder geringeren Wert handelt. Selbst die Wegnahme wertloser Gegenstände kann eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wies auf diesen Grundsatz anlässlich eines Falls hin, bei dem der Arbeitnehmer eine nicht mehr benötigte Schaumstoffmatte aus einem auf dem Betriebsgelände abgestellten Abfallcontainer entnommen hatte, dessen Inhalt durch eine Fremdfirma entsorgt werden sollte. Sein Betrieb kündigte ihn daraufhin fristlos.

Der Mitarbeiter hatte Glück. Er war bereits 17 Jahre im Unternehmen beschäftigt, ohne jemals eine Abmahnung erhalten zu haben. Das Gericht entschied deshalb in 2. Instanz, dass er seinen Arbeitsplatz behält, da angesichts des geringen Werts und der langen Beschäftigungsdauer ausnahmsweise eine Abmahnung anstelle einer Kündigung ausreichend gewesen wäre (LAG Berlin-Brandenburg, 5 Sa 190/15).

Erstberatung unter: 0331 281290-030

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular
Kontaktformular

Hier finden Sie uns in Potsdam:

Fachanwältin für
Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
Birgit Janßen

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 2010-981
Fax: 0331 2010-983
Email: sekretariat[aT]kanzleijanssen.de

Fachanwältin für
Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Alexa Graeber

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 281290-030
Fax: 0331 281290-039
Email: mail[at]Alexa-Graeber.de