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Geschwindigkeitsverstöße ab dem 28.04.2020

3. Mai 2020
Geschwindigkeitsverstöße ab dem 28.04.2020

Aufgrund der StVO-Reform zum 28.04.2020 werden Geschwindigkeitsübertretungen ab diesem Zeitpunkt schärfer geahndet. So droht bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung mit dem PKW ab 17 km/h ein Bußgeld von 60,00 €. Bußgelder ab 60,00 € werden grundsätzlich mit 1 Punkt im Fahreignungsregister bewertet. Deshalb wurde in den Medien zum Teil falsch berichtet, dass künftig auch Geschwindigkeitsübertretungen zwischen 16 km/h und 20 km/h bereits zu dem Eintrag 1 Punktes in das Fahreignungsregister führen würden. Das ist jedoch falsch, da die hierzu notwendige Änderung der Regelung zur Punktebewertung in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung nicht vorgenommen wurde. Geschwindigkeitsübertretungen zwischen 16 km/h und 20 km/h werden auch weiterhin nur dann mit 1 Punkt geahndet, wenn sie mit einem Lkw oder Gespann begangen wurden.

Seit dem 28.04.2020 droht bereits bei Geschwindigkeitsverstößen innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h ein Fahrverbot. 2 Punkte statt 1 Punkt werden jedoch auch künftig erst ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts verhängt.

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