Handys und andere elektronische Geräte sind während der Fahrt verboten
Von vielen noch unbemerkt blieb eine Änderung der Vorschrift des § 23 StVO, in der das Verbot, beim Führen eines Fahrzeuges ein Mobiltelefon zu benutzen, geregelt ist.
Zum einen wurde die Geldbuße für einen Handyverstoß beim Führen eines Kraftfahrzeugs von 60 € auf 100 € angehoben. Wer als Radfahrer mit einem Handy in der Hand erwischt wird, zahlt nicht mehr wie bislang 25 €, sondern 55 €.
Wichtiger ist aber, dass anders als in der Vergangenheit nicht nur die Benutzung eines Handys verboten ist, sondern auch das Aufnehmen oder Halten anderer elektronischer Geräte. Diese betrifft alle Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung. Das sind insbesondere neben den Mobiltelefonen oder Autotelefonen Navigationsgeräte, Tablets, iPods, Fernseher oder sonstige Abspielgeräte mit Videofunktion.
Das Verbot, elektronische Geräte dieser Art zu benutzen, besteht auch dann, wenn das Fahrzeug steht, aber der Motor nicht vollständig ausgeschaltet ist. Wer an den Fahrbahnrand heranfährt, dort telefoniert, aber vergisst, das Fahrzeug komplett auszuschalten, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es reicht nicht, dass sich der Motor durch die Start-Stopp-Automatik ausschaltet.
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