Kein Handyverstoß beim Umlegen des Mobiltelefons
Wer beim Autofahren über die Freisprechanlage telefoniert und das Handy dabei von einem Platz zum anderen legt, begeht keinen Handyverstoß. Das Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt ist noch nicht verboten. Eine Ordnungswidrigkeit liegt erst vor, wenn das Handy benutzt wird. Dann drohen Geldbuße und 1 Punkt.
Zur Benutzung des Handys gehört noch nicht die bloße Ortsveränderung, denn diese hat keinen Bezug zur Funktion des Geräts. So entschied jedenfalls das Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen: 1 ORbs 33 SS 151/23. Nach Ansicht des Gerichts sei es unlogisch, das funktionsneutrale Umlagern bei einem Handy anders zu beurteilen als bei anderen Gegenständen, die man im Auto dabeihat. Das sei unabhängig davon, ob man während des Umlagerns über die Freisprechanlage telefoniere oder das Gespräch vorher beendet werde.
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