Lasermessgerät aus dem Verkehr gezogen
Nachdem vor ca. 3 Jahren die Firma Leivtec die Verwender ihres Messgerätes XV3 informierte, dass dieses aufgrund von Fehlmessungen nicht mehr eingesetzt werden sollte, folgt nun ein weiterer Hersteller.
Der Hersteller des Lasermessgerätes TrueSpeed LTI 20-20 informierte das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste in NRW, dass bei Vergleichsmessungen unter Hinzuziehung des Physikalisch-Technischen Bundesamtes Abweichungen von 3 km/h zwischen dem gemessenen und dem tatsächlichen Geschwindigkeitswert ermittelt wurden. Die Ursache der Abweichungen sei noch nicht bekannt.
Daraufhin wies das Landesamt in NRW die polizeilichen Dienststellen des Landes an, das Messgerät bis auf weiteres nicht mehr einzusetzen.
Das Messgerät wird in vielen Bundesländern eingesetzt zu. Es gibt aber bislang keine Erkenntnisse darüber, ob auch in anderen Bundesländern auf Messungen mit diesem Gerät verzichtet wird. Auch stellt sich die Frage, wie in laufenden Bußgeldverfahren mit dem Problem umgegangen wird.
Deshalb sollte jeder Betroffene einer Geschwindigkeitsmessung das bei ihm zur Anwendung gekommenen Messverfahren und etwaige Messfehler überprüfen lassen. Dem Betroffenen selbst wird keine Einsicht in Messdaten gewährt. Einzig sinnvolles Vorgehen ist es, die Fachanwältin oder dem Fachanwalt für Verkehrsrecht in seiner Nähe mit der Verteidigung zu beauftragen.
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