Aktuelles:

Mit dem Pedelec auf dem Gehweg?

7. März 2024
Mit dem Pedelec auf dem Gehweg?

Bei dem im allgemeinen Sprachgebrauch als E-Bike bezeichneten Zweirad handelt es sich tatsächlich um ein Pedelec, welches mit motorisierter Unterstützung beim Treten und einer Geschwindigkeit bis max. 25 km/h gefahren werden darf.

Die Benutzung eines Gehweges mit einem Pedelec ist selbstverständlich verboten. Kommt es hierbei zu einem Unfall mit einem Fußgänger, hat der Pedelec-Fahrer in der Regel für den Schaden des Fußgängers allein aufzukommen. In einem vor dem Landgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen 6 O 68/22 geführten Verfahren vertrat der Pedelec-Fahrer die Ansicht, dass auch der bei dem Unfall verletzte Fußgänger eine Mitschuld am Unfall trage, denn dieser hätte ihn als Pedelec-Fahrer erkennen müssen. Dem erteilte das Landgericht eine Abfuhr. Der Pedelec Fahrer war verpflichtet, den vorhandenen und ausgeschilderten Radweg zu benutzen. Wenn er das Pedelec stattdessen auf dem Gehweg bewegt, handelt er grob verkehrswidrig und scheidet eine Mitschuld des Fußgängers aus. Das gilt auch dann, wenn der Fußgänger den Pedelec-Fahrer vielleicht hätte erkennen müssen.

Erstberatung unter: 0331 281290-030

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular
Kontaktformular

Hier finden Sie uns in Potsdam:

Fachanwältin für
Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
Birgit Janßen

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 2010-981
Fax: 0331 2010-983
Email: sekretariat[aT]kanzleijanssen.de

Fachanwältin für
Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Alexa Graeber

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 281290-030
Fax: 0331 281290-039
Email: mail[at]Alexa-Graeber.de