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MPU ab 1,1 Promille

29. März 2016
MPU ab 1,1 Promille

Durch die Rechtsprechung unterschiedlicher Verwaltungsgerichte verschärfte sich in den vergangenen Jahren die Praxis der Fahrerlaubnisbehörden bei der Anordnung von medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) nach Trunkenheitsfahrten.
Je nach Zugehörigkeit zum jeweiligen Bundesland ordnete die eine Fahrerlaubnisbehörde bereits bei einer Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille eine MPU an. Fahrerlaubnisbehörden anderer Bundesländer beließen es bei der durch die Fahrerlaubnisverordnung vorgegebenen 1,6 Promille-Grenze.
So ordnete die Fahrerlaubnisbehörde in Berlin bereits seit längerem eine MPU schon ab 1,1 Promille an, die Fahrerlaubnisbehörden des Landes Brandenburg erst ab 1,6 Promille oder bei Wiederholungstaten. Dies führte in der Vergangenheit vereinzelt dazu, dass betroffene Fahrer ihren Hauptwohnsitz in das Land Brandenburg verlegten, um so einer MPU zu entgehen.
Seit März ist damit jedoch Schluss. Zwischenzeitlich sind auch die Fahrerlaubnisbehörden des Landes Brandenburg angewiesen, bereits bei einer Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille eine MPU anzuordnen.
Auch auf die Brandenburger Betroffenen kommt deshalb künftig generell nicht nur das Strafverfahren mit einer Geldstrafe, dem Eintrag eine Vorstrafe und ein Führerscheinentzug zu. Ab einem festgestellten Blutalkoholwert von 1,1 Promille ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung unausweichlich, will man nach einer Trunkenheitsfahrt seine Fahrerlaubnis wiedererlangen. Um diese zu bestehen, bedarf es einer langfristigen Vorbereitung. Leider unterschätzen dies die Betroffenen oft und wenden sich erst nach der erfolgten Verurteilung oder gar erst nach einem Antrag auf Führerscheinneuerteilung an einen Anwalt.
Um sich optimal auf die MPU vorzubereiten, muss die anwaltliche Beratung aber sinnvollerweise schon eingeholt werden, sobald der Blutalkoholwert bekannt ist. Anderenfalls geht wertvolle Zeit für die Vorbereitung auf die MPU verloren. Dies führt oftmals dazu, dass die MPU nicht bestanden wird und der Führerschein noch länger weg bleibt.

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