Mythen & Fakten: Winterreifen in Deutschland

Jeden Winter taucht die gleiche Frage auf: „Ab wann muss ich Winterreifen haben?“ Viele Autofahrer sind unsicher – und riskieren Bußgelder oder Probleme mit der Versicherung.
Die wichtigsten Fakten:
✅ Keine feste Datumsgrenze – Die Regel lautet: „situative Winterreifenpflicht“. Winterreifen sind Pflicht, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrscht.
✅ M+S reicht nicht mehr – Nur Reifen mit Alpine-Symbol (Berg + Schneeflocke) gelten als echte Winterreifen (Ausnahme: ältere Reifen bis 2024 noch erlaubt).
✅ Mindestprofil: 1,6 mm gesetzlich, empfohlen sind mind. 4 mm.
✅ Sommerreifen im Winter – Bei Unfall droht Mitschuld und Ärger mit der Versicherung.
✅ Leihwagen: Auch hier müssen Sie auf die richtige Bereifung achten – sonst haften Sie im Zweifel mit.
Strafe: 60 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg, wenn Sie ohne passende Reifen unterwegs sind.
Tipp: Wechseln Sie rechtzeitig im Oktober/November auf Winterreifen. Die Faustregel „O bis O“ (Oktober bis Ostern) sorgt für Sicherheit – auch wenn es keine gesetzliche Pflicht zum Stichtag gibt.
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Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
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Hegelallee 57
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