Aktuelles:
Oldtimer gekauft – Darf man den Zustand aus dem Gutachten erwarten?
17. September 2025

Der Fall
Ein Käufer erwarb privat einen Oldtimer. Grundlage des Deals: Ein Classic-Data-Gutachten mit Zustandsnote 2+. Nach der Übergabe stellte sich heraus: Der Wagen war schlechter als angegeben. Streitfrage: Ist die Zustandsnote aus dem Gutachten auch bei einem Privatverkauf verbindlich?
Das Urteil
Der BGH entschied am 19.06.2025 (Az. VIII ZR 161/23):
- Wird im Kaufvertrag ausdrücklich auf ein Gutachten mit Zustandsnote Bezug genommen, ist diese Teil der Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 BGB).
- Auch bei einem Privatverkauf kann sich der Käufer darauf berufen – ein Gewährleistungsausschluss hilft dem Verkäufer in diesem Punkt nicht.
- Weicht der tatsächliche Zustand erheblich ab, liegt ein Sachmangel vor, der zum Rücktritt oder Schadensersatz berechtigen kann.
Urteil: BGH, 19.06.2025, Az. VIII ZR 161/23
Tipp: Beim Oldtimer-Kauf immer darauf achten, dass Zustandsnoten, Kilometerstände oder Restaurationsangaben schriftlich im Vertrag stehen – sonst bleibt’s bei „gekauft wie gesehen“.
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