Aktuelles:

Oldtimer gekauft – Darf man den Zustand aus dem Gutachten erwarten?

17. September 2025
Oldtimer gekauft – Darf man den Zustand aus dem Gutachten erwarten?

Der Fall
Ein Käufer erwarb privat einen Oldtimer. Grundlage des Deals: Ein Classic-Data-Gutachten mit Zustandsnote 2+. Nach der Übergabe stellte sich heraus: Der Wagen war schlechter als angegeben. Streitfrage: Ist die Zustandsnote aus dem Gutachten auch bei einem Privatverkauf verbindlich?

Das Urteil
Der BGH entschied am 19.06.2025 (Az. VIII ZR 161/23):

  • Wird im Kaufvertrag ausdrücklich auf ein Gutachten mit Zustandsnote Bezug genommen, ist diese Teil der Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 BGB).
  • Auch bei einem Privatverkauf kann sich der Käufer darauf berufen – ein Gewährleistungsausschluss hilft dem Verkäufer in diesem Punkt nicht.
  • Weicht der tatsächliche Zustand erheblich ab, liegt ein Sachmangel vor, der zum Rücktritt oder Schadensersatz berechtigen kann.

Urteil: BGH, 19.06.2025, Az. VIII ZR 161/23

Tipp: Beim Oldtimer-Kauf immer darauf achten, dass Zustandsnoten, Kilometerstände oder Restaurationsangaben schriftlich im Vertrag stehen – sonst bleibt’s bei „gekauft wie gesehen“.

Erstberatung unter: 0331 281290-030

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular
Kontaktformular

Hier finden Sie uns in Potsdam:

Fachanwältin für
Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
Birgit Janßen

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 2010-981
Fax: 0331 2010-983
Email: sekretariat[aT]kanzleijanssen.de

Fachanwältin für
Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Alexa Graeber

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 281290-030
Fax: 0331 281290-039
Email: mail[at]Alexa-Graeber.de