Rechte des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt
Gerät ein Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung in Verzug, sollte Arbeitnehmer nicht allzu geduldig sein, sondern stattdessen den Arbeitgeber nach Eintritt der Fälligkeit schriftlich zur Zahlung auffordern und eine Frist von max. 2 Wochen zur Zahlung setzen.
Der Arbeitnehmer kann seinen Chef wegen des Zahlungsrückstandes auch abmahnen. Zahlt der Arbeitgeber dann immer noch nicht, kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, was dann sinnvoll ist, wenn ein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht steht.
Es ist ebenfalls möglich, wegen des Zahlungsrückstandes die Arbeitsleistung zu verweigern. Das so genannte Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers setzt jedoch voraus, dass die Einstellung der Arbeitsleistung dem Arbeitgeber zuvor angedroht wurde. Kein Recht zur Verweigerung der Arbeitsleistung besteht aber dann, wenn der Lohnrückstand nur verhältnismäßig gering, dem Arbeitgeber durch die Arbeitsverweigerung ein unverhältnismäßig hoher Schaden entstehen würde oder zu erwarten ist, dass die Verzögerung der Lohnzahlung nur kurzfristig ist. Für die Zeit, in der der Arbeitnehmer zu Recht die Arbeit verweigert hat, kann er von dem Arbeitgeber Gehaltszahlung verlangen.
Schließlich besteht auch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld zu beantragen.
Da die Möglichkeiten des Arbeitnehmers vielfältig sind, andererseits jedoch die Voraussetzungen zum Teil schwer zu durchschauen sind, empfiehlt es sich, schnellstens einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, wenn der Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung im Rückstand ist.
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