Religionsfreiheit im kirchlichen Dienst?
Der Austritt aus der Kirche kann zum Verlust des Arbeitsplatzes in einer kirchlichen Dienstgemeinschaft führen.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Sozialarbeiters in einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte. Der Mitarbeiter war wegen der öffentlich gewordenen Missbrauchsfälle u.a. Gründen aus der katholischen Kirche ausgetreten.
Nach Ansicht des BAG kann der kirchliche Arbeitgeber nicht gezwungen werden, im "verkündigungsnahen Bereich" einen Mitarbeiter weiterzubeschäftigen, der den kirchlichen Loyalitätsanforderungen nicht gerecht geworden ist, sondern sich insgesamt von der katholischen Glaubensgemeinschaft losgesagt hat. Das Recht des Arbeitnehmers auf Glaubens- und Religionsfreiheit tritt dahinter zurück (BAG vom 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 ).
Alexa Graeber
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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