Tilgungsfristen und Überliegefrist im neuen Fahreignungsregister
Für Verkehrsdelikte gelten seit dem 01.05.2014 starre Fristen, nach deren Ablauf die Delikte getilgt werden. Die Tilgung kann nicht mehr durch neu hinzukommende Punkte gehindert werden.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Tilgungsfristen wie folgt dargestellt:
Ordnungswidrigkeiten (geahndet mit 1 Punkt) = 2,5 Jahre,
Ordnungswidrigkeiten (geahndet mit 2 Punkten) = 5 Jahre,
Straftaten (geahndet mit 2 Punkten) = 5 Jahre,
Straftaten (geahndet mit 3 Punkten) = 10 Jahre.
An den Ablauf der Tilgungsfrist schließt sich eine einjährige Überliegefrist an. Erst nach Ablauf der Liegefrist werden die Punkte gelöscht.
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