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Überführt durch Dashcam!?

22. Mai 2016
Überführt durch Dashcam!?

Dashcams - die kleinen Kameras, die an der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett eines Fahrzeuges angebracht werden können, erfreuen sich immer größere Beliebtheit. Die Nutzer versprechen sich hiervon z.B., im Falle eines Unfalls dem Unfallgegner dessen Schuld nachweisen zu können und nicht mehr auf Zeugen angewiesen zu sein.

In der Rechtsprechung der Zivilgerichte ist die Verwertbarkeit von Aufzeichnungen mit der Dashcam aber umstritten. Einige Gerichte lassen die Aufzeichnungen der Kamera zu. Andere lehnen die Verwertung der Aufzeichnungen unter Hinweis auf eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder gegen Datenschutzbestimmungen ab.

Nun hat sich erstmals ein Oberlandesgericht zur Verwertbarkeit von Aufzeichnungen einer Dashcam in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geäußert. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seinem Beschluss vom 04.05.2016 (Az. 4 Ss 543/15) entschieden, dass eine zufällige Aufzeichnung einer Ordnungswidrigkeit durch einen Zeugen mit dessen Dashcam jedenfalls dann verwertbar sein soll, wenn hierdurch der Nachweis einer schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit geführt werden kann.

Im zugrundeliegenden Fall hatte der Besitzer der Kamera einen von ihm zufällig aufgezeichneten gravierenden Rotlichtverstoß angezeigt. Der Fahrer des aufgezeichneten Fahrzeuges wurde daraufhin durch das Amtsgericht zu einer Geldbuße von 200,00 € und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Hiermit geht der Eintrag von 2 Punkten für 5 Jahre in das Fahreignungsregister einher.

Das Oberlandesgericht bestätigte, dass der Amtsrichter die Aufzeichnung der Rotlichtfahrt durch die Dashcam verwerten durfte, um den Fahrer zu überführen. Nicht ausschließen wollte das Oberlandesgericht zwar, dass der Besitzer der Kamera durch die Anfertigung seiner Aufzeichnung gegen § 6 Bundesdatenschutzgesetz verstoßen hat. Ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen führt nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht dazu, dass die Aufzeichnung durch ein Gericht nicht trotzdem verwertet werden darf.

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