Unfallschaden und Vorschaden
Nach einem Unfall an einem Kraftfahrzeug kommt es häufig zu Problemen bei der Schadenregulierung, weil die Versicherung des Unfallverursachers einwendet, am Fahrzeug des Geschädigten seien Vorschäden vorhanden, der Geschädigte solle erst einmal nachweisen, dass er Schadensersatz nur für den neuen Unfall fordere.
Viele Unfallgeschädigte denken gar nicht an eventuelle Vorschäden. Diese Nachlässigkeit kann sie jedoch den kompletten Schadensersatzanspruch kosten.
Bei Beauftragung eines Gutachters und Meldung eines Schadens bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist auf Vorschäden am Fahrzeug hinzuweisen, auch auf reparierte Vorschäden. Der Unfallgeschädigte muss, wenn ein deckungsgleicher Vorschaden vorliegt, die vollständige Instandsetzung des Vorschadens nachweisen, will er nach einem neuen Unfall Schadenersatz erhalten. Gelingt ihm das nicht, geht er in der Regel leer aus.
Bei einer Instandsetzung eines Schadens in Eigenregie ist dieser Nachweis schwierig. Deshalb: Nach jedem kleinsten Schadenfall sollten die Schäden und der reparierte Zustand des Fahrzeuges fotografiert und auch das Datum der Fertigung des Fotos dokumentiert werden. Fotos des unreparierten und reparierten Fahrzeugs, Reparaturkostenrechnungen und Gutachten müssen für den Fall eines weiteren Unfalls aufgehoben werden!
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