Aktuelles:

Verkehrsschild übersehen

13. September 2016
Verkehrsschild übersehen

In meiner anwaltlichen Praxis kommt es häufig vor, dass sich ein Fahrer mit einem Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung an mich wendet und darauf hinweist, dass er aber die Geschwindigkeitsbegrenzung gar nicht registriert habe. Er muss wohl ein Verkehrsschild übersehen haben.

Dann ist durch den Anwalt aufzuklären, weshalb der Fahrer ein oder mehrere geschwindigkeitsbegrenzende Verkehrszeichen übersah. Oftmals geschieht dies im Zusammenhang mit dem Überholen eines LKWs.

Bei einem solchen Einwand des Fahrers wird in der Praxis leider mitunter noch vertreten, der Fahrer müsse auch in den Fällen, da er einen Lkw überholt, sicherstellen, dass er auch während des Überholvorgangs sämtliche Verkehrszeichen am rechten Fahrbahnrand zur Kenntnis nimmt. Übersieht er dennoch ein Schild, habe er die Geschwindigkeitsübertretung fahrlässig begangen. Im Ergebnis führt diese Ansicht bei Gerichten dann zu einer Verurteilung des Fahrers wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsübertretung.

Die Ansicht ist falsch und würde dazu führen, dass generell nicht mehr überholt werden dürfte. Letztmalig wies das OLG Dresden in seinem Beschluss vom 11.02.2015, 25 Ss 39/15, darauf hin, dass dem Fahrer nicht vorgeworfen werden kann, dass er fahrlässig ein Verkehrszeichen am rechten Fahrbahnrand übersah, wenn dieses Verkehrszeichen während des Überholvorgangs durch den überholten Lkw verdeckt war. Er ist stattdessen vom Vorwurf freizusprechen, weil er nicht schuldhaft handelte.

Der Fahrer sollte in solchen Fällen aber möglichst detailliert und am besten mit anwaltlicher Hilfe vortragen, wie sich die konkrete Verkehrssituation darstellte, die zum Übersehen des Verkehrsschildes führte. Er ist aber nicht verpflichtet nachzuweisen, dass dieser Lkw auch tatsächlich vorhanden war. Es ist vielmehr Sache des Gerichts, seine Angaben zu widerlegen.

Erstberatung unter: 0331 281290-030

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular
Kontaktformular

Hier finden Sie uns in Potsdam:

Fachanwältin für
Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
Birgit Janßen

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 2010-981
Fax: 0331 2010-983
Email: sekretariat[aT]kanzleijanssen.de

Fachanwältin für
Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Alexa Graeber

Hegelallee 57
(am Nauener Tor), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 281290-030
Fax: 0331 281290-039
Email: mail[at]Alexa-Graeber.de