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Vorfahrtsregeln auf Parkplätzen

2. November 2022
Vorfahrtsregeln auf Parkplätzen

Landläufig besteht die Auffassung, auf Parkplatzwegen gelte die Regel rechts vor links. Dies ist aber falsch. Diese Vorfahrtregel gilt unmittelbar nur auf Straßen. Bei den Fahrgassen von Parkplätzen handelt es sich jedoch nicht um dem fließenden Verkehr dienende Straßen. Kreuzen sich auf Parkplätzen 2 Fahrgassen, gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1 StVO. Jeder Fahrzeugführer ist verpflichtet, die Fahrgassen defensiv zu befahren und die Verständigung mit dem jeweils anderen Fahrzeugführer zu suchen. Vorfahrtregeln gelten auf Großraumparkplätzen nur dann, wenn die angelegten Fahrspuren eindeutig und unmissverständlich Straßencharakter haben und sich bereits aus ihrer baulichen Anlage ergibt, dass sie nicht der Suche von freien Parkplätzen dienen, sondern der Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 22.06.2022 (17 U 21/22)). Für einen solchen Straßencharakter können eine für den Begegnungsverkehr ausreichende Breite der Fahrgassen und andere leicht fassbare bauliche Merkmale einer Straße wie Bürgersteige, Randstreifen oder Gräben sprechen.

Parkplätze sind deshalb mit größter Vorsicht zu befahren, den kommt es zu einem Unfall zwischen 2 Fahrzeugen im kreuzenden Verkehr, haften in der Regel beide für den entstandenen Schaden.

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