Vorschaden: Warum fehlende Reparaturnachweise teuer werden können

Wer nach einem Unfall Schadensersatz verlangt, sollte alle Reparaturbelege früherer Schäden sorgfältig aufbewahren – sonst kann es teuer werden.
Das Urteil:
Das OLG Saarbrücken entschied:
Wenn ein Vorschaden bekannt ist und die Reparatur nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, darf der Versicherer die Zahlung zunächst verweigern. Wird der Nachweis erst im Prozess erbracht, bleibt der Kläger in der Regel auf den Prozesskosten sitzen – selbst wenn er am Ende Geld erhält.
Das Gericht stellte klar: Ein reines Gutachten reicht nicht aus.
Wer einen Vorschaden verschweigt oder die Reparatur nicht belegt, gibt Anlass zur Klage – und trägt damit auch das Kostenrisiko (§ 93 ZPO).
Urteil: OLG Saarbrücken (Beschluss vom 1. Oktober 2024, Az. 3 W 7/24)
Tipp: Werkstattrechnungen und Reparaturnachweise immer aufbewahren – sie können im Streitfall über mehrere Tausend Euro Prozesskosten entscheiden.
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