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Was darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer?

9. Januar 2017
Was darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer?

Wer krank ist, muss sich so verhalten, dass er schnellstmöglich wieder gesund wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er die ganze Zeit im Bett liegen muss. Aktivitäten unterschiedlichster Art sind erlaubt. Nur wer dabei in grober Weise gegen den Rat seines Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder auch eine fristlose Kündigung.

Selbstverständlich ist es erlaubt, während der Arbeitsunfähigkeit die notwendigen Lebensmittel einzukaufen, es sei denn, der Arzt hat eine absolute Bettruhe verordnet. Spazierengehen gilt als heilungsfördernd, so dass auch das erlaubt ist. Dies gilt selbst für Kino- oder Restaurantbesuche. Auch Sport ist nicht per se verboten. Das Reisen kann dem Heilungsprozess dienlich sein, empfiehlt sich aber nur, wenn der Kranke zuvor eine Zustimmung desjenigen eingeholt hat, der während seiner Erkrankung Zahlungen an ihn leistet. Dies ist entweder der Arbeitgeber oder die Krankenkasse. Wer ohne Genehmigung verreist, riskiert eine Einstellung dieser Zahlungen.

Problematisch sind die Fälle, in denen ein Arbeitnehmer auch während seiner Erkrankung in der Lage und Willens ist, von zu Hause aus Teilarbeitsleistungen zu erbringen. Das deutsche Arbeitsrecht kennt lediglich die Arbeitsfähigkeit und die Arbeitsunfähigkeit, hingegen keine teilweise Arbeitsunfähigkeit. Geringfügige Tätigkeiten während der Krankschreibung sind deshalb nur dann erlaubt, wenn dies einerseits den Genesungserfolg nicht beeinträchtigt und andererseits vom Arbeitgeber gewünscht wird. Denkbar sind die Fälle, da der Arbeitnehmer am betriebseigenen Laptop zu Hause betriebliche E-Mails bearbeitet und Arbeitsanweisungen an andere Mitarbeiter erteilt. Solche Teiltätigkeit ist aber immer nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erlaubt. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie zuvor die richtige Vorgehensweise mit mir erörtern.

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